Was ist
Radon?
Das geruchs- und geschmacklose Radon ist ein radioaktives Edelgas, das insbesondere in Radonvorsorgegebieten ein hohes Risikopotential birgt. Aus Böden freigesetzt kann es sich in Gebäuden anreichern und eine gesundheitsgefährdende Konzentration erreichen. Nach dem Rauchen ist Radon die häufigste Ursache von Lungenkrebs.
Die Analyse verschiedener Studien ergab einen statistisch merkbaren, gleichmäßigen Anstieg des Lungenkrebsrisikos von 16 % bei Anstieg der langfristigen Radonkonzentration um 100 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³).
Radon ist also in jeder Konzentration gesundheitsschädlich.
Für Deutschland gehen Studien von 2.000 bis 6.000 jährlichen Todesfällen aufgrund der Folgen von Radonbelastungen aus*. Zum Vergleich: 3.059 Menschen sind 2019 bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen**.
Daran wird deutlich: Die Gefährdung durch Radon ist sehr real.
*Bundesamt für Strahlenschutz
**Statistisches Bundesamt
Mögliche
Folgen
Mehr als nur ein Gesundheitsrisiko
Eine überhöhte Radonkonzentration bedroht nicht nur die Gesundheit. Sie schafft auch rechtliche und wirtschaftliche Risiken, nicht nur in den Radonvorsorgegebieten: So müssen Immobilienbesitzer beim Verkauf mit erheblichen Wertverlusten, Rückabwicklungen oder Rechtsstreitigkeiten rechnen. Arbeitgeber sind mit Haftungsrisiken konfrontiert, die sich aus dem Arbeitsschutz ergeben. Schulen oder Verwaltungsgebäude müssten wohlmöglich schließen, wenn die Radonbelastung nicht angemessen auf das vorgeschriebene Maß gesenkt wird.
Schon jetzt besteht eine Messpflicht in Radonvorsorgegebieten, im kommenden Jahr eine Sanierungspflicht.
Da Messeinrichtungen für jedermann preiswert zugänglich sind und das Thema zunehmend in der Öffentlichkeit aufgegriffen wird, sind gerichtliche Auseinandersetzungen und Schadenersatzforderungen zu erwarten.
Wo ist die
Radon
belastung
besonders
hoch?
Radon kommt fast überall in Deutschland, Österreich, Schweiz, Tschechische Republik und anderen europäischen Ländern vor. Generell sind die gebirgsnahen Gebiete oder das Gebirgsvorland stärker betroffen.
Bisherige bundesweite Untersuchungen des Bundesumweltministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zeigen, dass die Radonwerte in der Bodenluft insbesondere in der Eifel, im Schwarzwald, im Bayerischen Wald, im Fichtelgebirge, im Harz, im Thüringer Wald und im Erzgebirge besonders erhöhte Werte aufweisen.
Anzunehmen ist eine erhöhte Radonbelastung, wenn Ihre Räumlichkeiten in einem ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet liegen (das sind von den Bundesländern festgelegte Gebiete, in denen der Referenzwert besonders häufig überschritten wird).
Aber auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete, ist eine kritische Radonkonzentration möglich, da es letztlich immer auf die konkreten Grundstücks- und Gebäudeverhältnisse ankommt. Einen groben Anhalt für die Verteilung der Radonbelastung in Deutschland gibt Ihnen die Prognosekarte des Bundesamts für Strahlenschutz.
Messung
als Grundlage
Radon-Messspezialisten ermitteln, ob in der Raumluft Ihres Gebäudes oder im Boden Ihres Bauvorhabens eine zu hohe Radon-konzentration auftritt. Durch Messreihen über das gesamte Gebäude ist es möglich, ein Radonanalyse des Gebäudegrundrisses zu erstellen, Eintrittspfade und Schwerpunktbereiche zu ermitteln. Daraus folgen dann konkrete Empfehlungen für den Neubau und die Sanierung.
RaPSS bietet mit seinen Qualitätskriterien auch hier eine verlässlichen Grundlage, wie die Messungen vor, während und nach den Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu erfolgen haben. Sie weisen den Erfolg durch entsprechend kurz- und längerfristige Messreihen nach hohen Qualitätskriterien nach. Die Dokumentation der Messergebnisse ist ebenfalls Bestandteil der RaPSS Güte- und Qualitätskriterien.
Was tun,
wenn...
Der Gesetzgeber hat die von Radon ausgehende Gefahr erkannt und im Strahlenschutzgesetz einen „Referenzwert“ für die Radonkonzentration in der Raumluft von Aufenthalts- und Arbeitsräumen festgeschrieben. Dieser liegt bei 300 Becquerel (Quelle) pro Kubikmeter. Führende Experten (welche? WHO) befürworten jedoch einen strengeren Richtwert von nur 100 Becquerel pro Kubikmeter.
An Arbeitsplätzen gilt in bestimmten Fällen sogar eine Messpflicht (§ 127 StrlSchG). Das betrifft u. a. Arbeitsplätze in Erdgeschoss- oder Kellerräumen, die in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten angesiedelt sind. Wird der Referenzwert hier überschritten, muss der Arbeitsplatzverantwortliche Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration treffen (§ 128 StrlSchG).
Aber auch schon unterhalb des Referenzwerts und in Fällen, in denen Radonschutzmaßnahmen freiwillig sind (etwa in bestehenden privaten Wohnhäusern), sind Schutzvorkehrungen je nach Radonbelastung sinnvoll.
Mehr erfahren
Breite Informationen zum Thema Radon und Radonschutz, inklusive einer deutschlandweiten Prognosekarte für die Radonkonzentration in der Raumluft, finden Sie auf der Website des Bundesamts für Strahlenschutz: